Bedarfsbewertung ab 2009 für Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer; Liegenschaftszinssätze (LZS) des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Berlin (GAA) ab (nach BewG);
Bedarfsbewertung ab 2009 für Zwecke der Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer; Liegenschaftszinssätze (LZS) des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Berlin (GAA) ab (nach BewG für Berliner Finanzämter); Aktualisierung: Stand
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin (GAA) veröffentlichte am Liegenschaftszinssätze 2018 (Amtsblatt Berlin 2019 Nr. 5 vom Seite 2246 ff.), die modellkonform gemäß §§ 184 bis 188 Bewertungsgesetz (BewG) ermittelt wurden.
Die Liegenschaftszinssätze 2018 (LZS FÄ) sind von den Berliner Finanzämtern für die Bedarfsbewertung für Berliner Grundstücke ab Bewertungsstichtagen ff. nach Maßgabe des GAA anzuwenden, wonach sie für Berliner Mietwohngrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke (steuerliche Grundstücksarten nach § 181 BewG) gelten, deren gewerblicher Mietanteil am Bewertungsstichtag bis zu 70 % beträgt und die mindestens vier Mieteinheiten enthalten.
Die Liegenschaftszinssätze 2018 (LZS FÄ) sind nicht anwendbar auf Berliner
Geschäftsgrundstücke (i.S.d. § 181 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 6 BewG: mehr als 80 % nach der Wohn-/Nutzfläche betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienend),
Grundstücke mit am Bewertungsstichtag in schlechtem baulichen Unterhaltungszustand befindlichenGebäude/n
sowie auf
Grundstücke in den Altbezirkslagen Treptow oderKöpenick.
Nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Berlin gilt, dass die für die Berliner Finanzämter ermittelten Liegenschaftszinssätze (LZS FÄ) auf den Anwendungsbereich nach Tabelle 1 beschränkt sind:
Die Liegenschaftszinssätze der Tabellen 2 bis 4 gelten nur für eine monatliche durchschnittliche Objektkaltmiete (Tz. 5. des GAA) von 3,50 €/m2 bis 11,00 €/m2.
Die Werte der Tabellen 1 bis 4 der o.g. Veröffentlichung können linear interpoliert werden, ebenso die in Tz. 2 hinter Tabelle 4 aufgeführten Anpassungs-/Korrekturwerte für
den gewerblichen Mietanteil am Nettojahresrohertrag in Prozent sowie
die tatsächliche Geschossflächenzahl(GFZ).
Die monatliche Objektkaltmiete (Tz. 1.5) nach Definition des Gutachterausschusses Berlin ermittelt sich aus der Summe der aus jährlichen bzw. monatlichen Mieterträgen des Gesamtobjekts berechneten monatlichen Durchschnittsmiete in €/m2 Wohn-/Nutzfläche, bezogen auf Wohnflächen von Wohnungen und gewerbliche Nutzflächen von Läden, Büros, Praxen, Lagerräumen u.ä.
Flächen von Garagen bzw. Stellplätzen etc. sind hierbei – zur Wohn-/Nutzflächen- ermittlung des Gesamtobjekts - nicht einzubeziehen.
SenFin Berlin v. - III D - S 3015 - 2/2019 - 1
Fundstelle(n):
AAAAH-30397