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IWB Nr. 18 vom

Die neuen INCOTERMS® 2020

Klaus Vorpeil

Am treten die Incoterms® 2020 in Kraft. Dabei handelt es sich um weltweit genutzte Vertrags- und Lieferbedingungen der ICC. Sie regeln die Gefahrtragung sowie die Kostenverteilung und enthalten klare Regelungen zu den gegenseitigen Pflichten des Verkäufers und des Käufers. Sie werden zyklisch von der ICC an aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse angepasst.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Allgemeine Grundlagen

Die Incoterms® müssen wirksam in einen Kaufvertrag einbezogen werden, etwa durch den Zusatz: „Es gilt [Incoterms®-Klausel] [Ort] Incoterms® 2020.“ An den anzugebenden Ort knüpfen die in der ausgewählten Incoterms®-Klausel geregelten Rechtsfolgen an, sodass dieser so detailliert wie möglich angegeben werden sollte. Für Verträge, die vor dem geschlossen werden und die Einbeziehung einer Klausel der Incoterms® 2010 vorsehen, gelten diese weiterhin für den betreffenden Vertrag, auch wenn die Verpflichtungen daraus im Jahr 2020 oder später zu erfüllen sind.

Die Incoterms®-Klauseln gliedern sich auch in ihrer Neufassung in die Klauseln der Gruppen E, F, C und D. Die Klausel EXW ist für den Verkäufer im Hinblick auf den Gefahrübergang und die Kostenverteil...

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