Reform Radar - Montag, 17.05.2021

Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

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Das "Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes" sieht die Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht vor.

Hintergrund: Bislang nutzen einige Immobilieninvestoren ein Schlupfloch: Statt einer Immobilie kaufen sie Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie ist. Die sogenannten Share Deals bleiben bislang grunderwerbsteuerfrei, solange Investoren weniger als 95 % der Unternehmensanteile kaufen.

Das Problem: Häufig übernehmen mitgebrachte Co-Investoren die verbleibenden Anteile. Nach einer Wartezeit von fünf Jahren können beide die Anteile steuerfrei vereinen. Diese Art der Steuergestaltung führt - vor allem bei hochpreisigen Immobilien - zu erheblichen Steuerausfällen. Die Bundesregierung verständigte sich deshalb im Koalitionsvertrag darauf, Steuerumgehungen bei der Grunderwerbsteuer wirksam einzudämmen. Die entsprechende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes wurden nun auf den Weg gebracht.

Aktueller Stand:

  • : Gesetz im BGBl I S. 986 veröffentlicht

  • : Verabschiedung Bundesrat

  • : 2./3. Lesung Bundestag

  • : Weiteres Gesetzgebungsverfahren auf 1. Halbjahr 2020 verschoben

  • : 1. Lesung Bundestag

  • : Stellungnahme Bundesrat

  • 31.07.2019: Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

  • : BMF veröffentlicht Referentenentwurf

Zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Absenkung der 95-%-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 Prozent, § 1 Absatz 2a GrEStG-E

  • Einführung eines neuen Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 % bei Kapitalgesellschaften, § 1 Abs. 2b GrEStG-E

  • Verlängerung der Fristen von fünf auf zehn Jahre, § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 GrEStG-E

  • Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen, § 8 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 GrEStG - neu -

  • Verlängerung der Vorbehaltensfrist in § 6 GrEStG auf fünfzehn Jahre, § 6 Absatz 4 GrEStG-E

  • Aufhebung der Begrenzung des Verspätungszuschlags, § 19 Absatz 6 GrEStG - neu - (Anmerkung: bereits mit dem JStG 2020 umgesetzt, s. nachfolgende Änderungen am Gesetzentwurf)

Darüber hinaus hat der Finanzausschuss des Bundestages folgende Änderungen am Gesetzentwurf empfohlen:

  • Festlegung des Inkrafttretens auf den

  • Einfügung einer Börsenklausel, § 1 Absatz 2c GrEStG - neu-

  • Anpassung der Anwendungsregelung zu § 1 Absatz 2b GrEStG, § 23 Absatz 23 GrEStG - neu -: Aus Gründen des Vertrauensschutzes sollen nur solche Änderungen im Gesellschafterbestand berücksichtigt werden, die nach dem erfolgen.

  • Streichung des zunächst geplanten § 19 Absatz 6 GrEStG - neu - (s.o.). Die vorgesehenen Änderungen zur Festsetzung des Verspätungszuschlags wurden bereits mit dem JStG 2020 (BGBl. I 2020 S. 3096, Artikel 32 Nummer 2) umgesetzt.

Die Maßnahmen sollen zum (s.o.) in Kraft treten.

Hinweis:

Die geplanten Regelungen zur Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht waren zunächst Bestandteil des sog. JStG 2019. Dort wurde das Vorhaben herausgetrennt und mit einem eigenen Gesetzgebungsverfahren weiter verfolgt.

Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses des Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, BT-Drucks. 19/28528 (Stand: )

Nachrichten

Aufsätze

  • Adrian, Neuregelung von Share Deals bei der Grunderwerbsteuer,

  • Wischott/Graessner, Die "Share-Deal"-Reform kommt! Erhebliche Verschärfungen für Immobilientransaktionen,

  • Wischott/Graessner, Verschärfung der Grunderwerbsteuer für Share Deals - Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf,

  • Thiede, Verschärfungen bei sogenannten Share Deals – Wichtige Änderungen im Grunderwerbsteuerrecht ab dem , NWB Online-Beitrag vom 30.04.2021

  • Leibner/Brete/Koobs, Das risikoträchtige Mandat im Bereich der Grunderwerbsteuer,

  • Adrian, Geplante Neuregelung von Share Deals bei der Grunderwerbsteuer - Der Gesetzentwurf im Überblick,

  • Wischott/Graessner, Referentenentwurf zur Änderung der Grunderwerbsteuer,

  • Kühn, Geplante Änderungen durch das "Jahressteuergesetz 2019", Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften,

NWB-Seminare

Blog-Beiträge

  • Wengerofsky, Das neue Grunderwerbsteuergesetz: Was verschärft sich bei den Share Deals? (Teil II), NWB Experten-Blog, Beitrag v. 29.06.2021

  • Wengerofsky, Das neue Grunderwerbsteuergesetz: Was verschärft sich bei den Share-Deals? (Teil I), NWB Experten-Blog, Beitrag v. 25.06.2021

Gesetzesmaterialien

Quellen: u.a. BMF online, NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
WAAAH-30316