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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 2 K 2250/14

Gesetze: EGV 1782/2003 Art. 33, EGRL 112/2006 Art. 135 Abs. 1 Buchst. i, UStG § 24, UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. c, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Umsatzsteuer

Mitverpachtung von Zahlungsansprüchen gemäß Betriebsprämienregelung nach der sogenannten GAP-Reform bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen

Leitsatz

1. Die langfristige Verpachtung vom Zahlungsansprüchen nach der GAP-Reform stellt ebenso wie die mit ihr zusammen vereinbarte Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen jeweils einen steuerbaren Umsatz dar. Es handelt sich um zwei gesonderte, in ihrem umsatzsteuerrechtlichen Schicksal voneinander unabhängige Leistungen.

2. Beide Umsätze stellen weder eine Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse noch eine landwirtschaftliche Dienstleistung dar und unterliegen daher nicht der Durchschnittssatzbesteuerung.

3. Die Überlassung von Zahlungsansprüchen ist nicht steuerfrei, insbesondere nicht gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG.

Fundstelle(n):
PAAAH-30301

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 06.02.2019 - 2 K 2250/14

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