Mitverpachtung von Zahlungsansprüchen gemäß Betriebsprämienregelung nach der sogenannten GAP-Reform bei der Verpachtung landwirtschaftlicher
Flächen
Leitsatz
1. Die langfristige Verpachtung vom Zahlungsansprüchen nach der GAP-Reform stellt ebenso wie die mit ihr zusammen vereinbarte
Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen jeweils einen steuerbaren Umsatz dar. Es handelt sich um zwei gesonderte, in ihrem
umsatzsteuerrechtlichen Schicksal voneinander unabhängige Leistungen.
2. Beide Umsätze stellen weder eine Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse noch eine landwirtschaftliche Dienstleistung
dar und unterliegen daher nicht der Durchschnittssatzbesteuerung.
3. Die Überlassung von Zahlungsansprüchen ist nicht steuerfrei, insbesondere nicht gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG.
Fundstelle(n): PAAAH-30301
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 06.02.2019 - 2 K 2250/14
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