Zur Führung eines steuerlichen Einlagekontos
bei rechtsfähigen Stiftungen
Leitsatz
Sind
Zahlungen einer rechtsfähigen Stiftung an ihre Destinatäre Gewinnausschüttungen iSd
§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 EStG wirtschaftlich vergleichbar, ist auch
für eine solche Stiftung ein steuerliches Einlagekonto zu führen.
Dabei sind die Regelungen über Zu- und Abgänge in dem nach § 27
Abs. 1 Satz 2 KStG maßgeblichen Zeitraum zu berücksichtigen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2020 S. 750 Nr. 13 DStR 2019 S. 8 Nr. 44 DStRE 2019 S. 1384 Nr. 22 EFG 2019 S. 1604 Nr. 19 ErbStB 2019 S. 320 Nr. 11 KÖSDI 2019 S. 21463 Nr. 11 NWB-EV 2019 S. 359 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2020 S. 292 UAAAH-30292
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 31.07.2019 - 1 K 1505/15
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