Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und
Nachtarbeit: Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus zu auswärtigen
Terminen – Begriff der „tatsächlich geleisteten Arbeit“
Leitsatz
Tatsächlich geleistete Arbeit i.S.d. § 3b Abs. 1 EStG liegt ohne weitergehende Voraussetzungen bzw. Einschränkungen immer
dann vor, wenn der Arbeitnehmer die von ihm arbeitsrechtlich geschuldete Arbeitsleistung erbringt, für die ein Anspruch auf
Grundlohn besteht.
Dementsprechend sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die Profisportlern und Betreuern für die verpflichtende
Teilnahme an Fahrten im Mannschaftsbus zu auswärtigen Terminen zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden, unabhängig davon steuerfrei,
ob während der Reisezeit eine belastende Tätigkeit ausgeübt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGD:2019:0711:14K1653.17L.00
Fundstelle(n): BB 2019 S. 2325 Nr. 40 DStR 2019 S. 6 Nr. 45 DStRE 2019 S. 1451 Nr. 23 DStZ 2019 S. 734 Nr. 20 EFG 2019 S. 1662 Nr. 20 EStB 2020 S. 31 Nr. 1 GStB 2019 S. 430 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2019 S. 2832 StB 2019 S. 323 Nr. 11 SAAAH-30232
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 11.07.2019 - 14 K 1653/17 L
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