Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KG 07.05.2019 13 U 26/18, NWB 38/2019 S. 2770

Honorarvereinbarung | Alternative Vergütungsmodelle

Eine anwaltliche Honorarvereinbarung, der zufolge der Mandant entsprechend dem von ihm verfolgten Ziel u. a. berechtigt sein soll zu wählen, ob er die anwaltliche Tätigkeit mittels Pauschalhonorar oder mittels Abrechnung auf Stundenbasis vergütet, kann rechtlich als Wahlschuldverhältnis (§ 262 BGB) zu qualifizieren sein.

Anmerkung:

Im Streitfall ließen sich durch Auslegung der anwaltlichen Honorarvereinbarung beide rechtlich möglichen Vergütungsmodelle entnehmen, welche zudem mit den vom Mandanten angestrebten arbeitsrechtlichen Zielvorgaben korrespondierten. Der Mandant habe sich letztlich für das Vergütungsmodell „Pauschalhonorar“ entschieden.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen