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Beratungen zum JStG: Beschlüsse zur Stärkung des Ehrenamts durch zusätzliche steuerliche Anreize
Die [i] FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung v. 5.9.2019 Finanzminister der Länder haben sich am darauf geeinigt, Verbesserungen des Gemeinnützigkeitsrechts und somit Verbesserungen zur Stärkung des Ehrenamts in die Beratungen zum Jahressteuergesetz einzubringen.
Konkret haben sich die Finanzminister u. a. auf die nachfolgenden Entlastungen für ehrenamtlich Tätige verständigt:
Die sog. [i]ÜbungsleiterpauschaleÜbungsleiterpauschale soll um 600 € auf 3.000 € jährlich angehoben werden.
Die [i]EhrenamtspauschaleEhrenamtspauschale soll um 120 € auf 840 € gesteigert werden. Wer zum Beispiel in Sportvereinen oder in kulturellen Einrichtungen ehrenamtlich tätig ist, soll künftig einen höheren Betrag steuerfrei als Aufwandsentschädigung bzw. Vergütung erhalten dürfen.
Die [i]SpendenbescheinigungGrenze, bis zu der ein vereinfachtes Verfahren für die Bestätigung von Spenden gilt, soll von 200 € auf 300 € erhöht werden.
Die [i]Freigrenze wirtschaftlicher GeschäftsbetriebFreigrenze für die nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegenden Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, soll von 35.000 € auf 45.000 € angehoben werden. Dies würde insbesondere kleinere Vereine und die für solche Vereine tät...