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BFH 27.02.2019 I R 81/17, BBK 19/2019 S. 909

Steuerrecht | Einkünftekorrektur bei internationaler Konzernfinanzierung und Forderungsabschreibungen

Kommt es bei der Darlehensgewährung und Bürgschaftsübernahme gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften zu Gewinnminderungen, können diese Gewinnminderungen nach § 1 Abs. 1 AStG neutralisiert werden. Dies kommt in Betracht bei fehlender Fremdüblichkeit der Darlehensgewährung oder der Bürgschaftsübernahme.

Die fehlende Fremdüblichkeit kann sich aus einer fehlenden Besicherung der Darlehens- oder Warenforderung oder einer fehlenden Besicherung des Rückgriffsanspruchs aus der Bürgschaftsinanspruchnahme ergeben. § 1 Abs. 1 AStG beschränkt die Prüfung der Fremdüblichkeit nicht auf die Höhe des Zinses.

In den beiden vom BFH entschiedenen Fällen ging es

  • um [i]Forderungen gegen ausländische Tochtergesellschaften eine deutsche GmbH, die Darlehensforderungen gegen eine österreichische GmbH hatte, an der sie zu 50 % beteiligt war, und die aus einer für die öst...

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