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Steuerrecht | Einkünftekorrektur bei internationaler Konzernfinanzierung und Forderungsabschreibungen
Kommt es bei der Darlehensgewährung und Bürgschaftsübernahme gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften zu Gewinnminderungen, können diese Gewinnminderungen nach § 1 Abs. 1 AStG neutralisiert werden. Dies kommt in Betracht bei fehlender Fremdüblichkeit der Darlehensgewährung oder der Bürgschaftsübernahme.
Die fehlende Fremdüblichkeit kann sich aus einer fehlenden Besicherung der Darlehens- oder Warenforderung oder einer fehlenden Besicherung des Rückgriffsanspruchs aus der Bürgschaftsinanspruchnahme ergeben. § 1 Abs. 1 AStG beschränkt die Prüfung der Fremdüblichkeit nicht auf die Höhe des Zinses.
In den beiden vom BFH entschiedenen Fällen ging es
um [i]Forderungen gegen ausländische Tochtergesellschaften eine deutsche GmbH, die Darlehensforderungen gegen eine österreichische GmbH hatte, an der sie zu 50 % beteiligt war, und die aus einer für die öst...