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BBK Nr. 18 vom

Bearbeitung und Plausibilisierung von Rechnungsabgrenzungsposten

KMU-Jahresabschluss – Best Practice Teil 10

Wolfgang Eggert

[i]Eggert, KMU-Jahresabschluss – Best Practice, Beitragsreihe, Übersicht über alle bisher erschienenen Teile unter NWB DAAAH-06968Die aktiven und gelegentlich auch passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zwar in nahezu jedem Jahresabschluss zu finden, ihre wirtschaftliche Bedeutung ist jedoch meist – in Relation zur Bilanzsumme – relativ gering. In diesem Beitrag zur Best-Practice-Reihe wird gezeigt, dass die zu beachtenden Besonderheiten aber gewichtig sein können. Die notwendige Bearbeitung geht weit über die Buchung einer Versicherungsprämie, die für das nächste Jahr vorausbezahlt wurde, hinaus.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Gesetzliche Regelung und Ausweis

Nach § 266 Abs. 2 C. und Abs. 3 D. HGB sind sowohl in den Aktiva als auch in den Passiva Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) zwingend unter der Bezeichnung „Rechnungsabgrenzungsposten“ auszuweisen. Eine Saldierung ist nicht zulässig.

Zudem besteht in der Handelsbilanz das Wahlrecht, ein Disagio (Damnum) als aktiven RAP anzusetzen. Der Ausweis des Disagios muss von den übrigen aktiven RAP gesondert erfolgen oder im Anhang angegeben werden. In der Steuerbilanz existiert für das Disagio ein Ansatzzwang.

Die (rein) steuerlichen Ansatzgebote in § 5 Abs. 5 Satz 2 EStG müssen näher betrachtet werden: Nach Nr. 1 der Vorschrift anzusetzen sind „als Aufwand berücksicht...

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