Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Betriebssteuern durch den Insolvenzverwalter führt zu gewerblichen Einkünften
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit
Leitsatz
1. Die auf insolvenzrechtlicher Anfechtung beruhenden Rückzahlungen von Sozialversicherungsbeträgen durch die Krankenkasse
sowie von Umsatzsteuer und Nebenleistungen durch das Finanzamt stellen Betriebseinnahmen des Insolvenzschuldners im Rahmen
seiner ausgeübten gewerblichen Tätigkeit dar.
2. Die auf der Rückgewähr beruhende Einkommensteuer ist eine Masseverbindlichkeit.
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Fundstelle(n): CAAAH-29881
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Sächsisches FG, Urteil v. 16.05.2018 - 5 K 1471/17