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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 7 K 3217/18 GE EFG 2019 S. 1547 Nr. 18

Gesetze: GrEStG § 2 Abs. 1 Satz 1; BGB § 94 Satz 2; BGB § 95 Abs. 1

Grunderwerbsteuer: Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Waldflächen durch einen forstwirtschaftlichen Betrieb – Aufteilung in Bodenwert und Aufwuchs – Wirtschaftswald als Scheinbestandteil i.S.d. § 95 BGB

Leitsatz

Der Wert der aufstehenden Bäume gehört bei dem Erwerb von Waldflächen durch einen forstwirtschaftlichen Betrieb nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, da sie als Scheinbestandteil i.S.d. § 95 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind.

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2070 Nr. 36
EFG 2019 S. 1547 Nr. 18
StB 2019 S. 289 Nr. 10
UVR 2019 S. 362 Nr. 12
DAAAH-29872

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 16.05.2019 - 7 K 3217/18 GE

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