Grunderwerbsteuer: Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Waldflächen durch einen forstwirtschaftlichen Betrieb – Aufteilung in
Bodenwert und Aufwuchs – Wirtschaftswald als Scheinbestandteil i.S.d. § 95 BGB
Leitsatz
Der Wert der aufstehenden Bäume gehört bei dem Erwerb von Waldflächen durch einen forstwirtschaftlichen Betrieb nicht zur
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, da sie als Scheinbestandteil i.S.d. § 95 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck
mit dem Grund und Boden verbunden sind.
Fundstelle(n): BB 2019 S. 2070 Nr. 36 EFG 2019 S. 1547 Nr. 18 StB 2019 S. 289 Nr. 10 UVR 2019 S. 362 Nr. 12 DAAAH-29872
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 16.05.2019 - 7 K 3217/18 GE
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.