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Einkommen-/Lohnsteuer | 1 %-Regelung bei Überlassung mehrerer Kfz
(1) Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz auch zur privaten Nutzung, so ist der in der Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug nach der 1 %-Regelung zu berechnen (Bestätigung des Senatsurteils vom - VI R 17/12 NWB TAAAE-47233, BStBl 2014 II S. 340 = Kurzinfo StuB 2013 S. 829 NWB WAAAE-47702). (2) Die Möglichkeit des Arbeitnehmers, die Kfz – bei Vorliegen einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Erlaubnis – auch einem Dritten zu überlassen, ist keine Voraussetzung für die Erfassung des Nutzungsvorteils nach der 1 %-Regelung für jedes dem Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassene Kfz (Bezug: § 115 Abs. 2 FGO; § 8 Abs. 2 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).
Stehen dem Arbeitnehmer mehrere Fahrzeuge des Arbeitgebers auch zur Privatnutzung zur Verfügung und ...