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Fragen zur Außenprüfung bei Bauherrengemeinschaften
I. Problemstellung
Als Bauherren- und Erwerbermodelle werden gemeinhin Sachverhaltsgestaltungen bezeichnet, bei denen mehrere, vielfach nahestehende Unternehmen für eine Mehrzahl von Interessenten auf der Grundlage einheitlicher Vertragsgestaltungen Gebäude oder Gebäudeteile herstellen oder durch Aufteilung von Altbauten schaffen. Dabei soll den Interessenten ermöglicht werden, einen möglichst großen Teil ihrer Aufwendungen dafür als WK bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder wie SA im Rahmen des § 10e EStG sofort abziehen zu können. Die günstigsten Ergebnisse lassen sich dann erreichen, wenn die Interessenten als Bauherren anzusehen sind. Aus diesem Grunde konzentrierten sich die Auseinandersetzungen mit der FinVerw auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Interessent noch als Bauherr angesehen werden kann und in welchem Umfang die zu tragenden Aufwendungen sofort abziehbar sind. Die FinVerw hat dazu mit (BStBl I S. 604 - alter Bauherrenerlaß) Stellung genommen. Danach war ein Investor Bauherr, wenn er vor Baubeginn dem Projekt beitrat, nach der Vertragsgestaltung ein Einfluß auf die Planung und das Baugeschehen nicht a...BStBl 1990 II S. 299BStBl II S. 1024BStBl I S. 366