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Anwaltliche Pflichtverletzung
Der Zurechnungszusammenhang zwischen einer anwaltlichen Pflichtverletzung und dem bei dem Mandanten eingetretenen Schaden entfällt nicht bereits durch die naheliegende Möglichkeit, den Schaden in einem Rechtsmittelverfahren beseitigen zu können ( NWB VAAAH-21895).
Relevanz hatte der Zurechnungszusammenhang für die Frage der Verjährung des Anspruchs des Auftraggebers gegen seinen Anwalt auf Schadenersatz aus dem Mandatsverhältnis, die vom Gericht zugunsten des Anwalts beantwortet worden ist. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH entsteht der Schaden dann, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen durch die Pflichtverletzung des Beraters im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschlechtert hat. Dafür genügt es, das...