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(Finale) Verluste im Kapitalgesellschaftskonzern – ein Mythos?
„Memira Holding“ und Rs. C-608/17 „Holmen“
Der folgende [i]EuGH, Urteil v. 19.6.2019 - Rs. C-607/17 „Memira Holding“ NWB DAAAH-21233 und EuGH, Urteil v. 19.6.2019 - Rs. C-608/17 „Holmen“ NWB TAAAH-21232 Beitrag stellt die wesentlichen Erkenntnisse aus den jüngst veröffentlichten Urteilen des EuGH in den Rechtssachen „Memira Holding“ und „Holmen“ dar. Diese Urteile verdienen deshalb besondere Beachtung, weil sich der Gerichtshof darin explizit mit den Voraussetzungen für die Finalität der Verluste einer im Ausland ansässigen Tochtergesellschaft auseinandersetzt. Zudem stellt er klar, unter welchen Voraussetzungen die Verluste einer im EU-Ausland ansässigen Enkelgesellschaft im Ansässigkeitsstaat der Mutter geltend gemacht werden können.
Für die Finalität von Verlusten einer Tochtergesellschaft ist die Möglichkeit der Übertragung auf einen Dritten, z. B. im Rahmen der Veräußerung, und der wirtschaftlichen Nutzung von Verlusten bei einem Dritten in diesem Mitgliedstaat mit einzubeziehen.
Für die Finalität ist irrelevant, ob der Konzern in demselben Mitgliedstaat über eine weitere Tochtergesellschaft verfügt, auf die eine Verlustübertragung möglich wäre.
Art. 49 i. V. mit Art. 54 AEUV lässt eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Enkelgesellschaft bei der Mutterge...