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BFH 02.11.1989 V R 56/84
Umsatzsteuer; | fehlerhaft ausgewiesener Steuerbetrag (§ 15 UStG 1967; § 5 1.UStDV)
Hatte der Aussteller einer Gutschrift einen höheren USt-Betrag ausgewiesen, als nach dem UStG für den Umsatz geschuldet wurde, so gestattete § 15 Abs.1 Nr.1 UStG 1967 i.V. mit dem (rechtsunwirksamen) § 5 der 1.UStDV dem Aussteller der Gutschrift den Abzug auch des zu hoch ausgewiesenen Vorsteuerbetrags (). Ob der leistende Unternehmer als Empfänger der Gutschrift den zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrag gem. § 14 Abs.2 UStG 1967 schuldete, kann unentschieden bleiben.