Gerhard Gunsenheimer

Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

15. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55205-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-54275-6

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Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (15. Auflage)

VII. Übergang von der Einnahmen­überschussrechnung zu einer anderen ­Gewinnermittlungsart und umgekehrt

1. Allgemeines

a) Keine Bindung an die Gewinnermittlungsart

741Die Stpfl. sind an die bei der Betriebseröffnung bzw. bei Beginn der Berufstätigkeit gewählte Gewinnermittlungsart nicht für die ganze Dauer der Einkunftserzielung aus der Gewinneinkunftsart gebunden.

aa) Verpflichtung zum Wechsel

742Eine Verpflichtung zum Wechsel der Gewinnermittlungsart kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben. Der häufigste Fall ist der, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Buchführungspflicht erfüllt werden (§§ 140, 141 AO). Dann sind Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte, die bisher ihren Gewinn zu Recht oder zu Unrecht durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt haben, zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich verpflichtet. Bei Eintritt der Buchführungspflicht i. S. d. § 141 Abs. 1 AO ist die Verpflichtung von Beginn des Wj an zu erfüllen, das auf die Bekanntgabe der Mitteilung folgt, durch die die Finanzbehörde auf den Beginn dieser Verpflichtung hingewiesen hat (§ 141 Abs. 2 Satz 1 AO).

Die Verpflichtung, von der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG überzugehen, berechtigt das FA zur Schätzung eines Überg...