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HOAI | Mindestsatzregeln auch nach EuGH-Urteil anwendbar
Die Entscheidung des EuGH im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, wonach diese durch Aufrechterhaltung der Bestimmungen zum zwingenden Preisrecht in der HOAI gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 der Richtlinie 2006/123 verstoßen habe (, www.curia.europa.eu), führt nicht zur Unanwendbarkeit der Mindestsatzregeln (§ 7 HOAI).
Die Revision ist unbeschränkt zugelassen. Der Senat hält vor allem die Frage für grds. bedeutsam, ob bis zur Umsetzung der Handlungspflicht die Bestimmungen des § 7 HOAI (2013) richtlinienkonform dahingehend ausgelegt werden können, dass ein Architekt sich im Honorarstreit mit seinem Auftraggeber nicht auf die Unwirksamkeit einer die Mindestsätze unterschreitenden Honorarvereinbarung berufen kann (so OLG Celle, ...