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AG | Zur Rechtzeitigkeit der Unterlassungsklage eines Aktionärs
Eine Unterlassungsklage, mit der ein Aktionär einen Eingriff in seine Mitgliedschaftsrechte durch pflichtwidriges Organhandeln abwehren will, ist ohne unangemessene Verzögerung zu erheben.
Der klagende Aktionär war mit seinem ursprünglichen Klagebegehren, die börsennotierte AG zu verurteilen, es zu unterlassen, aufgrund von Wandlungserklärungen der Anleihegläubiger neue Aktien zu einem Preis von weniger als 5,87 € je Aktie zu begeben, nach Treu und Glauben mangels Einhaltung einer angemessenen Klagefrist ausgeschlossen. Der für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit zu berücksichtigende Zeitraum beginnt, wenn der Aktionär den Beschluss des Vorstands oder Aufsichtsrats sowie die aus seiner Sicht naheliegenden Umstände einer Nichtigkeit kennt oder kennen muss. Im entschiedenen Fall wur...