Bilanzbuchhalter-Handbuch
12. Aufl. 2019
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Teil B: Lohnsteuerabzugsverfahren
Teil B: Lohnsteuerabzugsverfahren
I. Allgemeines
1. Lohnsteuer als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer
601Die Lohnsteuer ist keine selbständige Steuerart. Sie ist vielmehr eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die ausschließlich bei der Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit zum Tragen kommt. Bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG werden i. d. R. keine Einkommensteuer-Vorauszahlungen (vgl. § 37 EStG) vom Finanzamt festgesetzt, wenngleich dies möglich ist.
Der Quellensteuerabzug von Lohnsteuer schließt die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen nicht aus. Die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen ist dann zulässig, wenn im Lohnsteuerabzugsverfahren die voraussichtlich entstehende Einkommensteuer-Schuld unterschritten wird (vgl. auch , BStBl II 2005 S. 358).
Bei Arbeitnehmern, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG i. V. mit § 19 EStG Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielen (sog. Arbeitslohn), wird die Einkommensteuer bei Zufluss von steuerpflichtigem Arbeitslohn durch den zum Lohnsteuerabzug verpflichteten Arbeitgeber einbehalten (= Lohnsteuer). Daneben ist i. d. R. der Arbeitgeber verpflichtet, ...