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FG München | Doppelbelastung der Ausschüttungen eines US-Trusts mit Einkommen- und Schenkungsteuer ist zulässig
Ausschüttungen eines US-Trusts unterfallen als Schenkung auch bei teilweiser ertragsteuerlicher Erfassung § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG.
Die Klägerin erhielt vierteljährliche Ausschüttungen aus diversen US-Trusts. Weder der Errichter des Trusts noch die Klägerin als Begünstigte hatten Einfluss auf die Anlageentscheidungen des Trusts; das Vermögen war für die Versorgung der S. 675Klägerin gebunden und der Trusterrichter hatte keine Widerrufsmöglichkeit. Somit war der Trust als Zuwendender und die Klägerin als Zwischenberechtigte nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG anzusehen. Die Klägerin erhielt 2011 Ausschüttungen (bestehend aus Zinsen und Dividenden). Für [i]Zwischenberechtigte sind alle Personen, die während des Bestehens eines Trusts Auszahlungen aus dem Trustvermögen erhalten diese setzte das Finanzamt Einkommensteuer auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 AStG fest. Außerdem setzte das Finanzamt 2016 erstmals Schenkungsteuer bezüglich der Trustausschüttungen fest. Hiergegen richt...