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Gewinn eines gemeinnützigen Vereins aus der Vermietung von Standflächen beim Kongress
Erzielt ein gemeinnütziger Verein, der im medizinischen Bereich tätig ist, Einnahmen aus der Vermietung von Standflächen bei einem von ihm veranstalteten medizinischen Kongress, gehören die Einnahmen zwar nicht zum gemeinnützigen Bereich. Es muss allerdings nur ein Gewinn von 15 % pauschal versteuert werden.
Hintergrund: Gemeinnützige Vereine sind grundsätzlich steuerbefreit. Der gemeinnützige Bereich erfasst nicht nur den eigentlichen ideellen Bereich, sondern auch sog. Zweckbetriebe, mit denen der gemeinnützige (ideelle) Bereich verwirklicht wird. Steuerpflichtig ist hingegen ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der von dem Verein unterhalten wird; hier gibt es aber zum Teil gesetzliche Erleichterungen: So wird z.B. nur ein Anteil von 15 % der Einnahmen aus der We...