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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2332/17 EFG 2019 S. 1540 Nr. 18

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ZPO § 323

Wesentliche Einschränkung der Anpassungsmöglichkeit nach § 323 ZPO im Hofübergabevertrag durch Ausschluss der Anpassung bei Verlassen der bisherigen Wohnung durch die Übergeber

Leitsatz

Die Einschränkung der durch § 323 ZPO grundsätzlich eröffneten Anpassungsmöglichkeit von wiederkehrenden Zahlungen aus einem Hofübergabevertrag für den Fall des Auszugs der Übergeber aus der bisher bewohnten Wohnung gleich aus welchem Grund stellt eine wesentliche Einschränkung dar, die zum Vorliegen einer Leibrente anstelle einer dauernden Last und zur auf den Ertragsanteil begrenzten Abziehbarkeit der Leistungen als Sonderausgaben führt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2325 Nr. 40
DStR 2019 S. 6 Nr. 49
DStRE 2020 S. 7 Nr. 1
EFG 2019 S. 1540 Nr. 18
ErbBstg 2019 S. 292 Nr. 12
StB 2019 S. 323 Nr. 11
FAAAH-29319

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.07.2019 - 5 K 2332/17

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