Aktivierung einer geleisteten Anzahlung bei Herstellung eines
immateriellen Wirtschaftsgutes
Leitsatz
1. Eigene Vorleistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäfts auf eine von der anderen Vertragspartei noch zu erbringende
Sach- oder Dienstleistung sind als ”geleistete Anzahlungen“ zu aktivieren.
2. Eine Zahlung, die der Zahlungsempfänger (noch) nicht behalten darf, sondern die bei Nichterfüllung ganz oder teilweise
zurückgefordert werden kann, hat in Höhe der möglichen Rückforderung darlehensähnlichen Charakter und ist als darlehensähnlicher
Rückforderungsanspruch zu aktivieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 2/2020 S. 53 LAAAH-29317
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 26.02.2019 - 4 K 2033/17
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.