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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 2033/17

Gesetze: EStG § 5; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4; HGB § 266 Abs. 2; HGB § 266 Abs. 3

Aktivierung einer geleisteten Anzahlung bei Herstellung eines immateriellen Wirtschaftsgutes

Leitsatz

1. Eigene Vorleistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäfts auf eine von der anderen Vertragspartei noch zu erbringende Sach- oder Dienstleistung sind als ”geleistete Anzahlungen“ zu aktivieren.

2. Eine Zahlung, die der Zahlungsempfänger (noch) nicht behalten darf, sondern die bei Nichterfüllung ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann, hat in Höhe der möglichen Rückforderung darlehensähnlichen Charakter und ist als darlehensähnlicher Rückforderungsanspruch zu aktivieren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 2/2020 S. 53
LAAAH-29317

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 26.02.2019 - 4 K 2033/17

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