Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Warenverkäufen zu 0
%-Finanzierungen
Leitsatz
Ist die Übernahme der Finanzierungskosten im Rahmen einer 0 % Finanzierung bei der Warenlieferung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung
aus der maßgeblichen Sicht eines Durchschnittsverbrauchers als einheitliche Leistung anzusehen, ist die umsatzsteuerliche
Bemessungsgrundlage aus Warenverkäufen nicht um das an das finanzierende Kreditinstitut entrichtete und dem Kunden bekannte
Finanzierungsentgelt zu mindern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2019 S. 1941 Nr. 34 BBK-Kurznachricht Nr. 21/2019 S. 1008 EFG 2019 S. 1560 Nr. 18 GStB 2020 S. 52 Nr. 2 StB 2019 S. 287 Nr. 10 HAAAH-29314
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 12.02.2019 - 1 K 384/17
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