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NWB Nr. 32 vom Seite 2481 Fach 15 Seite 775

Die Änderungen des Ladenschlussgesetzes 2003

von Prof. Dr. Martin Müller, Wolfenbüttel

I. Erfordernis und Grund der Novellierung

Das zum in Kraft getretene Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen v. (BGBl 2003 I S. 658) bildet den vorläufigen Abschluss einer Reformdiskussion, die das LSchlG seit seinem Inkrafttreten begleitet. Rechtspolitisch wurde zuletzt teilweise eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten montags bis samstags von 0 bis 24 Uhr (BT-Drs. 15/193), teilweise eine vollständige Aufhebung des Gesetzes gefordert (BT-Drs. 15/106). Rechtstatsächlich kam es wiederholt zur extensiven Anwendung verschiedener Ausnahmetatbestände bis hin zur Gesetzesumgehung (vgl. Überblick bei Müller, in: Stober (Hrsg.), LSchlG, 4. Aufl., Einf. Rn. 88; s. zuletzt OVG Bautzen, SächsVBl. 2003 S. 23 m. Anm. Rozek).

Die wesentlichen Änderungen des LSchlG sind die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen bis 20 Uhr, ein Freistellungsanspruch für Angestellte an einem Samstag im Monat, eine Neufestlegung des Anwendungsbereichs des LSchlG sowie eine Aufhebung gegenstandsloser bzw. nichtiger Bestimmungen. Die übrigen Änderungen sind redaktioneller Art und bleiben bei der weiteren Darstellung außer Betracht.

II. Zielsetzung der Neuregelung

1. Anpassung der samstäglichen Ladenschlusszeiten an die Bedürfnisse ...

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