1. Ist der in Anhang III Nr. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006 verwendete Begriff "Lebensmittel für den menschlichen Gebrauch" dahin auszulegen, dass darunter gemäß Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts alle Stoffe oder Erzeugnisse zu verstehen sind, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden?
Sofern die Frage verneint wird: Wie ist der Begriff in diesem Fall zu konkretisieren?
2. Sofern Speisen oder Getränke nicht als Lebensmittel für den menschlichen Gebrauch anzusehen sind: Anhand welcher Kriterien ist in diesem Fall zu prüfen, ob solche Erzeugnisse als Erzeugnisse anzusehen sind, die üblicherweise als Zusatz oder als Ersatz für Nahrungs- und Futtermittel verwendet werden?
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