Markenbeschwerdeverfahren – "YO/YOOFOOD" – jüngeres Einwortzeichen "YOOFOOD" enthält beschreibendes Element – symmetrische Anordnung der Vokale – Wahrnehmung als eingliedriges Zeichen – Frage der Prägung des Gesamteindrucks stellt sich nicht – keine Annahme einer selbständig kennzeichnenden Stellung – abweichendes Schriftbild eines möglichen Stammelements kann assoziative Verwechslungsgefahr trotz Klangidentität ausschließen
Leitsatz
YO / YOOFOOD
1. Ein jüngeres Einwortzeichen (YOOFOOD) mit einem beschreibenden Element wird jedenfalls bei einer Zeichengestaltung, die den Eindruck einer Worteinheit noch verstärkt (hier: Symmetrische Anordnung der Vokale „OO“), als eingliedriges Zeichen wahrgenommen. Die Frage der Prägung des Gesamteindrucks durch einen Zeichenbestandteil stellt sich hier nicht. Auch für Annahme einer selbständig kennzeichnenden Stellung besteht unter diesen Umständen regelmäßig kein Raum.
2. Ein abweichendes Schriftbild eines möglichen Stammelements kann eine assoziative Verwechslungsgefahr trotz Klangidentität ausschließen.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.