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NWB Nr. 37 vom Seite 2715

Fremdenverkehrsabgabe, Kurtaxe, Bettensteuer

Ein Überblick über kommunale Abgaben im Bereich des Tourismus

Fritz Schmidt

Zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit dem Tourismus können Kommunen Abgaben erheben; daneben besteht die Möglichkeit, von Reisenden kommunale Verbrauchssteuern zu erheben. Ebenso wie die erlassenen Regelungen und gesetzlichen Grundlagen unterscheiden sich auch die Bezeichnungen dieser Abgaben in den verschiedenen Bundesländern. So bestehen für die von den Unternehmen, die vom Tourismus profitieren, zu bezahlenden Abgaben die Bezeichnungen Fremdenverkehrsbeitrag, Fremdenverkehrsabgabe, Kurbeitrag, Betriebliche Tourismusabgabe und Tourismusbeitrag. Im Folgenden wird der Begriff Fremdenverkehrsabgabe verwendet werden. Für die von den Besuchern des Ferien- bzw. Kurorts zu bezahlenden Abgaben gibt es die Bezeichnungen Kurtaxe, Kurabgabe und Kurbeitrag, wobei im Folgenden der Begriff Kurtaxe Verwendung finden wird. Soweit von Reisenden eine kommunale Verbrauchssteuer erhoben wird, die an die Übernachtung anknüpft, lauten die Bezeichnungen Übernachtungssteuer, Bettensteuer, Kultur- und Tourismustaxe oder City Tax; im Folgenden wird diese Abgabe Bettensteuer genannt werden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Typisierungen der Abgaben und rech...

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Fremdenverkehrsabgabe, Kurtaxe, Bettensteuer

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