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NWB Nr. 37 vom

Verlust der Gemeinnützigkeit bei Insolvenz oder Liquidation?

Quentin Adrian und Dr. Lutz Engelsing

Liquidations- oder Insolvenzverfahren bei gemeinnützigen Unternehmen stellen eine Besonderheit dar, die in der Praxis zu Problemen in der Anwendung führt. Im Rahmen des Liquidations- bzw. Insolvenzverfahrens lauern Fallstricke, die zu einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen können. Oftmals erfolgt dies durch die Finanzverwaltung unzutreffenderweise. Für Berater lohnt es sich zu prüfen, ob ein Vorgehen gegen die Finanzverwaltung in solchen Fällen sinnvoll sein könnte, insbesondere wenn die eigentliche gemeinnützige Tätigkeit weiterhin (bzw. noch eine gewisse Zeit) fortgeführt werden soll.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Liquidation im Insolvenzverfahren

[i]Handhabung der Finanzverwaltung ist rein fiskalisch orientiertDer BFH hatte mit Urteil v.  - I R 14/06 (BStBl 2007 II S. 808) entschieden, dass eine Körperschaft die Gemeinnützigkeit verliert, wenn über das Vermögen der Körperschaft das Insolvenzverfahren (bzw. Konkursverfahren) eröffnet und die eigentliche steuerbegünstigte Tätigkeit eingestellt wurde. Auf dieser Grundlage erkennt die Finanzverwaltung bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Liquidation die Gemeinnützigkeit grundsätzlich ab, weil die Liquidation nur noch eine rein vermögensverwaltende Tät...

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