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Ladenschlußrecht
I. Grundlagen des Ladenschlußrechts
1. Die rechtspolitische Diskussion um das Ladenschlußgesetz
Der Bundestag hat nach intensivem Ringen in der Sitzung v. 21. 6. 1996 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien beschlossen (s. BT-Drs. 13/4245 und 13/4975). Der Bundesrat (s. BR-Drs. 910/95 und 486/96) hat, unbeschadet vielfacher Politikerankündigungen, die Novelle durch Einspruch zu stoppen, das Änderungsgesetz in der Sitzung v. passieren lassen. Das Gesetz vom tritt am in Kraft (Art. 8 des Änderungsgesetzes).
Das Gesetz verdient nicht die Bezeichnung Reform, weil es sich im Kern auf eine Ausdehnung der Öffnungszeiten und damit auf die zeitliche Dimension des Ladenschlusses beschränkt. Zwar werden das Gesetz über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien sowie das Gesetz zur Einführung eines Dienstleistungsabends aufgehoben (Art. 8 des Änderungsgesetzes). Gleichwohl hat es der Gesetzgeber versäumt, einen nennenswerten Beitrag zur Deregulierung im Wirtschaftsverwaltungsrecht (s. näher Stober, Rückzug des Staates im Wirtschaftsverw...