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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 05 | Baukindergeld: Bauherren und Käufer selbstbewohnter Immobilien haben mehr Zeit für den Antrag

Die KfW hat die Förderbedingungen für das Baukindergeld geändert. Bauherren und Käufer haben nunmehr insgesamt sechs Monate nach dem Einzug Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Die Frist beginnt mit dem in der Meldebestätigung angegebenen Einzugsdatum des Haushaltsmitglieds, das als erstes in die neu erworbene oder neu gebaute Wohnimmobilie einzieht. Der Antrag kann jedoch erst gestellt werden, wenn alle Haushaltsmitglieder in der Immobilie gemeldet sind.

Einen weiteren Hinweis zum Baukindergeld haben wir noch für Sie. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Förderbedingungen geändert.

Bauherren und Käufer haben nunmehr insgesamt sechs Monate nach dem Einzug Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Die Frist beginnt mit dem in der Meldebestätigung angegebenen Einzugsdatum des Haushaltsmitglieds, das als erstes in die neu erworbene oder neu gebaute Wohnimmobilie einzieht. Der Antrag kann jedoch erst gestellt werden, wenn alle Haushaltsmitglieder mit ihrem Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in der Immobilie gemeldet sind.

Die maximale Förderung von 12.000 € je Kind unter 18 Jahren erhält nur, wer ununterbrochen zehn Jahre Eigentümer ...

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