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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 26 | Erbschaftsteuer: Bewertung eines GmbH-Anteils mit vereinfachtem Ertragswertverfahren

Die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens für die Bewertung von GmbH-Anteilen führt nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf nicht bereits dann zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis, wenn zwar mit dem zukünftigen Auslaufen einer bedeutenden Kundenbeziehung objektiv als Tatsache zu rechnen ist, gleichwohl aber die Möglichkeit besteht, vergleichbare Folgeaufträge zu gewinnen.

Auch zur Bewertung eines GmbH-Anteils mit dem gemeinen Wert für die Zwecke der Erbschaftsteuer haben wir einen schwebenden Prozess ausgewählt.

Die Bewertung mit dem gemeinen Wert ist vor allem bei Schenkungen und Erbfällen bedeutsam. Sie kann aber auch relevant werden bei einer Betriebsaufgabe und bei einer Einbringung von Anteilen in eine Kapitalgesellschaft.

Lässt sich der gemeine Wert von GmbH-Anteilen nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten innerhalb des letzten Jahres ableiten, kann er nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 200 BewG ermittelt werden. Das vereinfachte Ertragswertverfahren darf allerdings nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führen. Dies ist der Fall, wenn zum Bewertungsstichtag offensichtlich ist, dass in der Zukunft ein erheblich höherer oder ein e...

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