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NWB Nr. 36 vom Seite 2627

... und neues Musterverfahren zur Abschaffung

[i]BdSt, Pressemitteilung v. 22.8.2019Mit Unterstützung des BdSt hat ein Ehepaar aus Bayern Klage gegen den Solidaritätszuschlag beim FG Nürnberg eingereicht. Anlass ist die feste Absicht der Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe auch im Jahr 2020 von Bürgern und Betrieben weiter zu erheben.

Hinweis:

In der Musterklage geht es explizit um das Jahr 2020. Hierzu greifen die Kläger die vom Finanzamt festgesetzten Steuervorauszahlungen an. Für die Folgejahre plant die Große Koalition, einen Großteil der Soli-Zahler zu entlasten (s. oben). Diesen ersten Schritt hatte der BdSt zunächst begrüßt. Allerdings kommt dem Verband der geplante Soli-Ausstieg 2021 zu spät. Denn allein im nächsten Jahr wird der Bund voraussichtlich noch einmal rund 20 Soli-Milliarden von den Steuerzahlern einnehmen. „Der Zeitplan für einen Komplett-Abbau muss im Gesetz fixiert werden!“, fordert BdSt-Präsident Holznagel.

Juristisch steht der Soli bereits seit langem zur Diskussion: Dies zeigt eine weitere vom BdSt unterstützte Musterklage, die sich auf einen Sachverhalt aus dem Jahr 2007 bezieht – dieses Verfahren liegt bereits dem BVerfG vor. Deshalb müssen die Steuerzahler derzeit nicht selbst aktiv werden....

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