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FG Berlin-Brandenburg 30.08.2018 9 K 9099/16, BBK 22/2019 S. 1058

Außenprüfung | Auskunftsersuchen an Kfz-Halter der eingekauften Kfz

Das Finanzamt darf im Rahmen der Außenprüfung eines Kfz-Händlers Auskunftsersuchen an die früheren Kfz-Halter nach § 93 AO richten, um diese zu fragen, wann und an wen sie und zu welchem Preis sie ihre Kfz verkauft haben.

Im Urteilsfall hatte das Finanzamt während einer Außenprüfung bei einem Kfz-Händler festgestellt, dass die Verkäufer der eingekauften Kfz [i]Verkäufer waren nie als Halter eingetragen wordennicht als Kfz-Halter eingetragen waren. Das Finanzamt schrieb daher die eingetragenen Kfz-Halter an, um zu ermitteln, ob sie ihre Kfz an die vom Kfz-Händler genannten Verkäufer verkauft hatten.

Hinweis:

Hinter [i]Waren die Zwischenhändler erfunden? den Auskunftsersuchen stand die Vermutung, dass der Kfz-Händler Zwischenhändler erfunden hatte, um seine Einkaufskosten zu erhöhen. Außerdem gab es noch weitere Indizien, die gegen die Steuerehrlichkeit des Kfz-Händlers sprachen:

  • Die angege...

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