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Der internationale Steuerfall vor dem Finanzgericht
Sachverhaltsaufklärung, Mitwirkungspflichten und Auslandszeugen
Recht haben und Recht bekommen sind leider manchmal zwei verschiedene Dinge. Das zeigt sich gerade in internationalen Steuerfällen, die vor deutschen Finanzgerichten verhandelt werden. Immer wieder ist zu beobachten, dass Klagen vor Finanzgerichten aus tatsächlichen Gründen abgewiesen werden, weil schon die Sachverhaltsvoraussetzungen, auf die es ankäme, im Klageverfahren nicht aufgeklärt werden können. Dies liegt auch an den rechtlichen Besonderheiten, die bei Auslandssachverhalten hinsichtlich der Sachverhaltsaufklärung und -würdigung durch das Gericht sowie hinsichtlich der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen gelten. Der BFH hat sich im Februar dieses Jahres in zwei Beschlüssen zum Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes in Auslandssachverhalten und zum Umgang mit ausländischen Beweismitteln, insbesondere mit „Auslandszeugen“ geäußert. Diese Beschlüsse geben Anlass, die rechtlichen Hürden, die Steuerpflichtige überwinden müssen, um einen für sie günstigen steuerlichen Sachverhalt mit Auslandsbezug gerichtlich feststellen zu lassen, näher darzulegen. Dieser Beitrag wird anhand der beiden BFH-Beschlüsse einen Überblick über die rechtlichen Grundl...