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NWB Nr. 26 vom Fach 15 Seite 485

Wirtschafts- und Gewerbeüberwachung

von Universitätsprofessor Dr. Rolf Stober, Münster

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

I. Bedeutung der Wirtschafts- und Gewerbeüberwachung

Die Behörden können ihre wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Aufgaben nur wirksam erledigen, wenn sie die einzelnen Wirtschaftszweige überwachen und die Einhaltung wirtschaftsverwaltungsrechtlicher Vorschriften kontrollieren. Dazu reicht die allgemeine ”Untertanenaufsicht”, der jede Privatperson in Form der allgemeinen Polizeipflicht unterfällt, nicht aus. Der Staat muß die Wirtschaft und die am Wirtschaftsleben Beteiligten genauer beobachten, wenn er unerwünschte Zustände rechtzeitig bekämpfen, Fehlentwicklungen vermeiden und Wirtschaftshilfe sinnvoll einsetzen will. Eine besondere staatliche Überwachung im wirtschaftlichen Bereich ist vor allem für die Vielzahl von Unternehmen notwendig, deren Betrieb im öffentlichen Interesse liegt und die eine bestimmte Verantwortung für das Gemeinwohl oder andere Rechtsgüter besitzen.

Die besondere staatliche Überwachung wird teilweise als Wirtschaftsaufsicht bezeichnet. Diese Form der Staatsaufsicht ist grundsätzlich keine organisationsrechtliche Aufsicht im Verhältnis Staat gegenüber anderen Trägern öffentlicher...

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