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Der internationale Steuerfall vor dem Finanzgericht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 639Im Februar dieses Jahres hat sich der BFH in zwei Entscheidungen mit verfahrensrechtlichen Besonderheiten, die für deutsche Finanzgerichte im Umgang mit Auslandssachverhalten gelten, befasst. Mit dem ersten Beschluss (BFH VIII B 89/18) hat er bestätigt, dass der Kläger Beweismittel, die sich im Ausland befinden, selbst zu beschaffen hat. Tut er dies nicht, kann das Finanzgericht den Sachverhalt auch ohne Berücksichtigung des ausländischen Beweismittels würdigen. Im zweiten Beschluss (VIII B 83/18) hat der BFH klargestellt, dass dies auch für ausländische Zeugen gilt.
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I. Anlass: BFH-Beschlüsse v. - VIII B 89/18 und v. - VIII B 83/18
[i]Zwei aktuelle BFH-Beschlüsse geben Anlass zur Vorbereitung in FG-VerfahrenIm geht es um die Frage, ob dem Steuerpflichtigen die Kapitalerträge aus einem spanischen Festgeldkonto zuzurechnen waren. Der Kläger machte im Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) geltend, seine Ehefrau sei wirtschaftliche Inhaberin des Kontos gewesen. Die ausländischen Kontoeröffnungsunterlagen konnte der Kläger im FG-Verfahren nicht vorlegen. Das FG lehnte eine weitergehende Sachverhaltsermittlung in Spanien unter Verweis auf die...