Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15b EStG im Zusammenhang mit dem Erwerb fremdfinanzierter Inhaberschuldverschreibungen
Wie ist - im Hinblick auf das zur Annahme eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15b Abs. 1 EStG ergangene (BFHE 256, 492, BStBl II 2017, 700) - der die Annahme einer modellhaften Gestaltung hindernde Grad der individuellen Abweichung vom vorgefertigten Konzept i.S. des § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG zu definieren?