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Ladenschlußrecht
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West)
I. Die rechtspolitische Diskussion um das Ladenschlußgesetz
Das Ladenschlußgesetz ist seit seinem Inkrafttreten rechtspolitisch umstritten. Teilweise wird es wegen seines verbraucher- und unternehmerfeindlichen Inhalts getadelt. Teilweise wird es wegen seiner arbeitnehmer- und wettbewerbsfreundlichen Ausgestaltung gelobt. Teilweise wird es als Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Interessen des Einzelhandels, der dort beschäftigten Arbeitnehmer und der Verbraucher gewürdigt. Viele sehen es als Überreglementierung und als perfektionistische Detailregelung an. Es ist zweifelhaft, ob sich an dieser ordnungs- und rechtspolitischen Diskussion in absehbarer Zeit Entscheidendes ändern wird. Zwar werden gelegentlich Vorstöße zur sog. Liberalisierung dieses Gesetzes unternommen. Derartigen Initiativen war aber in der Vergangenheit nur ausnahmsweise parlamentarischer Erfolg beschieden. So wurde im Januar 1986 eine Änderung der §§ 8 und 9 LSchlG mit dem Ziel eingeleitet, die Versorgung der Pendler und Reisenden zu verbessern (s. dazu Stober, NJW 1986 S. 2613, 2623 m. w. N.). In der Praxis ist die Novelle aber gescheitert, weil die...