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NWB BB 9/2019 S. 261
Soli: Keine Entlastung für Kapitalgesellschaften
Die Bundesregierung will den Solidaritätszuschlag für Kapitalgesellschaften beibehalten und diese somit (hier) nicht entlasten. Experten erwarten, dass diese Regelung juristisch überprüft wird und rechnen mit Nachbesserungen.