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GoBD: Neufassung zurückgerufen
Mit :001 sollte die Neufassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) erfolgen. Die Neufassung sollte vor allem die zunehmenden Forderungen aus der Wirtschaft berücksichtigen, die GoBD an die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung anzupassen.
Das BMF-Schreiben war deshalb zunächst auf die Homepage des BMF und in der juris-Dokumentation eingestellt worden. Dieses (zusammen mit einer bisher nicht erfolgten Veröffentlichung des wurde nun aus folgenden Gründen rückgängig gemacht: Zum einen war in dem Schreiben nicht klar geregelt, für welche Sachverhalte die geänderte ...