Umsatzsteuerpflicht von
Gebärdensprachdolmetscherleistungen
Leitsatz
1. Einer Klage,
mit der der Steuerpflichtige eine (höhere) Festsetzung der Umsatzsteuer begehrt,
weil er die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für Gebärdensprachdolmetscher
gem. § 4 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. l UStG (soweit in bestimmten Umfang
Leistungen von sozialen Trägern übernommen werden) als nicht erfüllt
ansieht, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, auch wenn er geltend macht,
in künftigen Veranlagungszeiträumen einen Vorsteuerüberhang geltend
machen zu können.
2. Ein Rechtsschutzbedürfnis
lässt sich auch nicht aus dem Bestreben herleiten, Gebärdensprachdolmetschern
die gleiche Anerkennung in rechtlicher und gesellschaftlicher Hinsicht
wie Sprachdolmetschern und deren Übersetzungsleistungen zu kommen
zu lassen. Hierbei handelt es sich nicht um ein umsatzsteuerrechtlich
relevantes Begehren.
Fundstelle(n): KAAAH-28273
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 26.04.2019 - 2 K 220/17
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