AdV bei Zweifeln bzgl.
der Bestandskraft der angegriffenen Bescheide
Leitsatz
1. Ist zwischen
Finanzamt und dem Steuerpflichtigen streitig, ob gegen Steuerbescheide fristgerecht
Einspruch eingelegt wurde bzw. Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist
zu gewähren sein wird, ist bezüglich eines bei Gericht gestellten
Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eine zweistufige Prüfung
vorzunehmen. Der Antrag hat Erfolg, wenn neben ernstlichen Zweifeln
an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide es zudem ernstlich
zweifelhaft ist, ob das Finanzamt die Zulässigkeit des Rechtsbehelfs zutreffend
verneint bzw. die Wiedereinsetzung zu Unrecht abgelehnt hat.
2. Die Beweiskraft einer Zustellung
durch die Post mittels Zustellungsurkunde wird nicht bereits dadurch
erschüttert, dass der Steuerpflichtige vorträgt, weder er noch seine Haushaltsangehörigen
hätten das in Rede stehende Schriftstück dem Briefkasten entnommen,
noch sonst Kenntnis von ihm erlangt.
Fundstelle(n): AAAAH-28272
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Beschluss v. 29.05.2019 - 2 V 134/18
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