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FG Münster Urteil v. - 13 K 1482/16 K,G EFG 2019 S. 1410 Nr. 16

Gesetze: KStG § 8b Abs 2 S 2; EStG § 20 Abs 1; AO § 39 Abs 2 Nr 1; AO § 351 Abs 2; HGB § 255 Abs 1 S 1; KStG § 8b Abs 2 S 1

Anteilsveräußerung

Steuerfreiheit eines anteiligen Veräußerungserlöses bei Unterbeteiligung

Leitsatz

Der aus einem Unter-Unterbeteiligungsvertrag resultierende Anteil an dem Erlös aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen bleibt nicht gemäß § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz.

Der Verzicht auf Gewinnbeteiligungen führt nicht zu Anschaffungskosten der Beteiligung.

Zur Frage wirtschaftlichen Eigentums in einem mehrstufigen Unterbeteiligungsverhältnis zu einer Kapitalgesellschaft.

Wirtschaftliches Eigentum scheidet aus, wenn in der Konstellation zweigliedriger Unterbeteiligungsgesellschaften der Hauptbeteiligte im Rahmen der Abstimmung innerhalb dieser Gesellschaften über die Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung der GmbH das Stimmgewicht des Unterbeteiligten neutralisieren kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1968 Nr. 34
DStR 2019 S. 10 Nr. 40
DStRE 2019 S. 1263 Nr. 20
EFG 2019 S. 1410 Nr. 16
KÖSDI 2019 S. 21388 Nr. 9
JAAAH-28269

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FG Münster, Urteil v. 12.04.2019 - 13 K 1482/16 K,G

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