Christian Lüdenbach

IFRS Essentials

5. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61555-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59835-7

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IFRS Essentials (5. Auflage)

IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

1. Anwendungsbereich von IAS 38

IAS 38 regelt die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte. Die folgenden immateriellen Vermögenswerte sind jedoch von IAS 38 ausgenommen (IAS 38.2 f.):

  • Immaterielle Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (IAS 2),

  • Leasingverhältnisse über immaterielles Vermögen, sofern sie IFRS 16 unterliegen,

  • Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3),

  • langfristige immaterielle Vermögenswerte, die gem. IFRS 5 als „zum Verkauf gehalten“ klassifiziert wurden.

Weist ein Vermögenswert sowohl materielle als auch immaterielle Elemente auf, so ist zu beurteilen, welches Element signifikanter ist. So ist etwa eine Software für eine computergesteuerte Maschine ein integraler Bestandteil der Maschine, wenn die Letztere ohne diese bestimmte Software nicht betriebsfähig ist. Die Software wird somit als Teil der Maschine (und damit als Sachanlage) behandelt, sofern die materielle und nicht die immaterielle Komponente signifikanter ist, also etwa den Wert der Anlage dominiert. Bilden hingegen ein materieller und ein immaterieller Vermögenswert keine integrale Einheit (z. B. Anwendungssoftware für einen Computer), so liegen zwei separate Vermögenswerte vor...