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Einkommensteuer | Besteuerung laufender Kapitalerträge aus Vollrisikopapieren nach dem
(1) Sog. BIP-gebundene Wertpapiere, die von gegen Argentinien-Anleihen eingetauschten festverzinslichen Schuldverschreibungen nach den Emissionsbedingungen automatisch abgekoppelt worden und mit einer eigenen Wertpapierkennnummer eigenständig handelbar sind, bei denen die Rückzahlung des Nennkapitals ausgeschlossen ist und die Zahlung eines Entgelts von der Entwicklung des argentinischen Bruttoinlandsprodukts sowie anderen variablen Größen abhängig ist, sind keine Kapitalforderungen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der am anzuwendenden Fassung. Es handelt sich um Kapitalanlagen mit ausschließlich spekulativem Charakter (sog. Vollrisikopapiere). (2) Laufende Kapitalerträge aus solchen BIP-gebundenen Wertpapieren sind gem. § 52a Abs. 8 Satz 1 i. V. mit § 52a Abs. 10 Satz 8 EStG nach dem nicht gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG n. F...